Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bayreuth, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 340, bei km 5,580 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto 122 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung

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