Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Altdorf, auf der Bundesautobahn A 92, in Richtung Deggendorf, im Abschnitt 360, bei km 2,050 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 144 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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