Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, auf der A 9, AK Neufahrn (68), AN 1080, bei km 0.37, Ast B-I, Ri. BAB A 92, Deggendorf die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil– Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 82 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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