Bei einer Geschwindigkeit von 128 km/h wurde der erforderliche Abstand von 64,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dülmen, auf der A 43, bei km 71.750, RF Wuppertal  eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Coesfeld

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