Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 15, km 0,9, zw. AS Boblitz und Vetschau, in FR AS Vetschau am 05.03.2014 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 37 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 117 km/h mit Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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