Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 18.02.2016 auf der BAB 19, Pertersdorfer Brücke, Baustelle, km 38,5, i. R. Rostock mit 28 km/h, bei zulässigen 40 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 68 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
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