Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 03.10.2015 auf der BAB 4, km 49,520, Aachen – Dresden um 42km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 112 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz

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