Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 74321, Bietigheim-Bissingen, auf der L 1110, Grotztunnel, FR Bissingen-Ost um 30 km/h um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Sensormessung ergab 90 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen übersandte Vordruck Anhörung

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