Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Bernau a. Chiemsee, A 8 Ost, Ri. Salzburg, Abschnitt 1200, km 0.920 um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed ergab 129 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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