Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Blankenheim-Freilingen, L 115, Abzweig K 41, FR Ahrhütte um 17 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 87 km/h. Beweismittel: Messung mit K1Traffipax TPH-S
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandte Formular Anhörung
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