Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Bochum, Herner Str. ggü. 266, FR Innenstadt um 32 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 62 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1, Foto.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bochum übersandte Formular Anhörung
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