Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Norden, linke Fahrspur Tunnelende um 31 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 91 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Vordruck Anhörung

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