Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Hagen, auf der BAB 45, in Höhe km 30,180, Fahrtrichtung Frankfurt um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 129 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Hagen übersandte Anhörung

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