Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, auf der Stresemannstraße 69, in FR stadtauswärts um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 46 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

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