Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, Buxtehuder Straße ggü. 62, i.R. stadteinwärts um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 81 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formular Anhörung
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