Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Hannover, B 6, Westschnellweg, Abschnitt 550, Station 0,327, Ri. Bremer Damm um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 124 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Vordruck Anhörung
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