Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Herbrechtingen, L 1164, Bolheim, Einmündung Riedstraße, Fahrtrichtung Dettingen um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 78 km/h. Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV 3, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Heidenheim übersandte Formular Anhörung
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