Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Mayen, Gem. Mayen, B 258, km 0,400, FR Mayen um 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 93 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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