Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei  km 45,650, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln um 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 112 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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