Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Oldenburg, An den Voßbergen, vor Haus Nr. 20-56 um 19 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 49 km/h. Beweismittel: Radarmessgerät und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Vordruck Anhörung
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