Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Pforzheim, BAB 8, km 233,500, Stuttgart-Karlsruhe um 25 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 145 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”