Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Pforzheim, BAB 8, km 233,500, Stuttgart-Karlsruhe Pforzheim um 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 143 km/h. Beweismittel: Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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