Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Salzgitter, B 248, Upener Kreuzung, km 5,95, Richtung Seesen um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 73 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffiphot S digital und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Salzgitterübersandte Vordruck Anhörung
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