Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart-Ost, B 14, Schwanenplatztunnel, FR Villastraße, Spur rechts um 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 69 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar S 330 und Foto .

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung

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