Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schönberg, auf der B 502, in Höhe Friedhofsweg mit 25 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Plön übersandt.
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