Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Reher, auf der B 430, Abschnitt 40 um 35 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 105 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Vordruck Anhörung

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