Der Abstandsverstoß erfolgte in Weiden, auf der A 93, Richtung Holledau, Abschnitt 540, km 0,800. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h der erforderliche Abstand von 54,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidirgkeit
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