Der erforderliche Abstand wurde im Landkreis Vechta, 49413 Dinklage, auf der BAB 1, km 178,480 Rtg. Osnabrück nicht eingehalten. Am 17.03.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 64,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 15,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS select festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vechta

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