Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Königslutter, auf der BAB 2, bei km 145,420, RF Hannover der erforderliche Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Der Abstand betrug bei einer Geschwindigkeit von 110 km/h lediglich 16,00 m anstatt der erforderlichen 55,00 m
und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: VKS 3.2 3D (select) – Messung, 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 16.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt erließ Bußgeldbescheid über 160,00 €

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