Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 75,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 58,50 m in Eurasburg, auf der A 8, Ri. München, AB 420, km 2.706 wurde bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video,Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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