Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. In Weiden, auf der A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 540, bei km 0,800 wurde bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h statt des nötigen Abstandes von 50,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 19,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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