Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Glauchau, S 288, Meeraner Str., FR BAB 4 um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit ergab 77 km/h. Beweismittel: Messung mit D 1 TraffiStar S 350 MiniRack
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Glauchau erhob 150,00 € Bußgeld
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