Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Lampertheim, auf der B 47, OT Rosengarten, Nibelungenstraße, Rtg. Worms um 30 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 60 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erhob 280,00 € Bußgeld

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