In Solingen, auf der L 141n, FR Innenstadt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 72 km/h. Bußgeld: 70,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Solingen übersandte Bußgeldbescheid
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