Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, Abschnitt 555, km 0,3, in FR Nauen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 104 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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