Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, bei km 177,5 um 40 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 160 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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