Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 73614, Schorndorf, auf der B 29, vor Sünchentunnel, FR Stuttgart um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schorndorf übersandte Vordruck Anhörung

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