Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bienenbüttel, B 4, Abs. 660, Stat.1,0, FR Melbeck mit 41 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 111 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandt.
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