Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, rechte Fahrspur Tunnelanfang um 18 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 55,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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