Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, An den Hilgenhöfen, in FR Langenforther Str. die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 60 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Multanova 6 F mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Zeugenfragebogen
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