In OV Grillenburg – Naundorf, S 194, Abteilungsgrenze 45, Einfahrt Waldweg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 56 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übersandte Zeugenfragebogen

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”