Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Gütersloh, Brunnenstraße 30, FR Virchowstraße um 15 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 45 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350 mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen
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