Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, Schützenalleetunnel, auf der rechten Spur, stadtauswärts um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 77 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Vordruck Anhörung
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