In Goslar, B 82, Abs. 190, Stat. 2,36, i.H. Mühlenbergsiedlung wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Einseitensensor ES 3.0 98 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Vordruck Zeugenanhörung

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