Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, auf der Evenhausener Straße, Höhe Nr. 31 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät ES3.0 und Foto wurden 130 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandte Anhörungsbogen

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