Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Borken-Rhedebrügge, B 67, Abschn. 36.1, Höhe Aa-Brücke ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 122 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Kreis Borken übersandt.
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