Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Goslar, B 6, Höhe km 52,45, Fahrtrichtung Bad Harzburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 153 km/h durch Messung mit Einseitensensor ES3.0. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Formular Anhörung

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