Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Lehrte, auf der BAB 2 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 84 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”