Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gemeinde Mainz, auf der A 60, FR Bingen überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät Vitronic PoliScan Speed wurden 105 km/h mit Bild dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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