Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, rechte Fahrspur Tunnelanfang wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 85 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.
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